§ 8 SGB IX
Ihr Wunsch- und Wahlrecht
Viele Patienten wissen nicht, dass sie ein gesetzliches Mitspracherecht haben, in welcher Reha-Klinik sie behandelt werden. Ob Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkasse – Sie können die Römerbad Klinik oder die Villa Aurelia direkt bei Ihrem Antrag als Wunschklinik angeben.
So einfach geht’s:
Laden Sie sich unser Formularblatt herunter, füllen Sie es aus und legen Sie es einfach Ihrem Reha-Antrag bei.





